Zusatzversicherungen

Fragen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung nach dem Namen Ihres med. Masseurs und welche Massageformen teilfinanziert werden! In den meisten Fällen, werden ca. 80% an die Massageformen bezahlt bis zu einer gewissen Jahresgrenze.

 

Der Beruf des medizinischen Masseurs mit eidgenössischem Fachausweis ist vom schweizerischen Roten Kreuz anerkannt. Dies bedeutet, dass wenn sich der med. Masseur bei diversen Verbänden und Registern anmeldet und Beiträge leistet, er anerkannt wird.

 

In der Schweiz sind das diese Registrierungen: EMR, ASCA, EGK und die Visana bieten/verlangen eine Anmeldung. Um die Anerkennung alljährlich zu behalten, ist jeder med. Masseur verpflichtet teils über 20 Stunden an Weiterbildungen erfolgreich zu absolvieren. Dies dient zur Sicherung des hohen Qualitätsstandards. Jede Krankenkasse hat aber dennoch ihre ganz eigenen anerkannten Behandlungslisten was sie übernehmen und was nicht bei der von Ihnen abgeschlossenen Alternativversicherung (Zusatzversicherung).

 

 

MEDIZINISCHE MASSAGEN                 ÖFFNUNGSZEITEN:           

Claudia Graf                                                   

Sennmatt 27  / Weid 56                            nach Vereinbarung

6434 Illgau   / 6436 Muotathal               ab diesem

claudiagrafmail@gmail.com                 Juni  2023 jeweils Freitag-Vormittag

+41 (0)78 830 25 09