Fragen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung nach dem Namen Ihres med. Masseurs und welche Massageformen teilfinanziert werden! In den meisten Fällen, werden ca. 80% an die Massageformen bezahlt bis
zu einer gewissen Jahresgrenze.
Der Beruf des medizinischen Masseurs mit eidgenössischem Fachausweis ist vom schweizerischen Roten Kreuz anerkannt. Dies bedeutet, dass wenn sich der med. Masseur bei diversen Verbänden und
Registern anmeldet und Beiträge leistet, er anerkannt wird.
In der Schweiz sind das diese Registrierungen: EMR, ASCA, EGK und die Visana bieten/verlangen eine Anmeldung. Um die Anerkennung alljährlich zu behalten, ist jeder med. Masseur verpflichtet teils
über 20 Stunden an Weiterbildungen erfolgreich zu absolvieren. Dies dient zur Sicherung des hohen Qualitätsstandards. Jede Krankenkasse hat aber dennoch ihre ganz eigenen anerkannten
Behandlungslisten was sie übernehmen und was nicht bei der von Ihnen abgeschlossenen Alternativversicherung (Zusatzversicherung).